Christopher Bofinger als Bewerber zum Leonberger-Spezialzuchtrichter vom DCLH e. V. angenommen
Herr Christopher Bofinger (LG Baden-Württemberg) ist vom Vorstand des DCLH e. V. als Bewerber zur Ausbildung zum Leonberger – Spezialzuchtrichter angenommen worden.
Gemäß den Regelungen der Zuchtrichter-Ordnung des DCLH e. V. (§ 21 Abs. 5) wird diese Mitteilung mit dem Hinweis veröffentlicht, dass binnen eines Monats gegen seine Annahme als Bewerber in schriftlicher Form Einspruch beim Präsidenten des DCLH e. V. eingelegt werden kann. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand des DCLH e. V. nach Anhörung des Bewerbers und der Zuchtrichterobfrau.
Vorstand des DCLH e. V.