Meldeschein zur Körung der LG Hessen am 13.04.2025

Meldeschluss: 23. März 2025

Angaben zum Hund


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Angaben zum Vater


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Angaben zur Mutter


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Angaben zum Züchter


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Angaben zum Besitzer


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Ausstellungbewertungen (*)

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Hinweis (!)

Mit der Anmeldung zur Körung senden Sie bitte folgende Unterlagen im PDF-Format an die jeweilige Meldestelle!

Ohne angehängte Befunde können Sie die Anmeldung nicht abschließen!

  • Ahnentafel
  • Ausstellungsbewertungen
  • bisherige Körprotokolle
  • HD/ED-Befunde können nachgereicht werden
  • LPN1, LPN2 & LPPN3 Befund
  • LEMP-Befund
  • DNA Profil
  • Augenbefund kann nachgereicht werden (optional)

 

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Mit der Anmeldung zur Körung stimmen Sie der Ablichtung des hiermit angemeldeten Leonbergers, exklusiv für das offizielle Vereinsorgan des DCLH e. V. „LeoZeit“, zu.
Des Weiteren sind Sie einverstanden, dass das daraus resultierende Foto in der für diese Körung vorgesehenen Ausgabe der „LeoZeit“ veröffentlicht wird. Individuell zugesandte Fotos, die nicht am Tag der Körung durch den dafür zuständigen Fotografen gemacht werden, können nicht im offiziellen Vereinsorgan berücksichtigt werden!

Alle Hunde müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

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